Vereinbarungskultur   

Die Hausordnung am BRG Dornbirn-Schoren, die mit Beginn des Schuljahres 2011/12 in Kraft tritt, ist in einem einjährigen Schulentwicklungsprozess, in den LehrerInnen, SchülervertreterInnen und ElternvertreterInnen eingebunden gewesen sind, entwickelt worden. Sie ergänzt die gesetzlichen Bestimmungen über Rechte und Pflichten von SchülerInnen (Schulordnung, §§43ff Schulunterrichtsgesetz SCHuG).

Hausordnung

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Hier findet sich eine Übersicht über das Stufenmodell

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Hier findet sich eine detailliertere Erläuterung des Stufenmodells (Indikation der einzelnen Stufen; Maßnahmen, die mit den einzelnen Stufen verbunden sind)

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Geschichte / Dokumentation

Eine Hausordnung als Teil der Schulkultur

Mitglieder der Arbeitsgruppe Hausordnung sind

Ausgangssituation

Die Formulierung der letzten Hausordnung für unsere Schule liegt schon Jahre zurück. In der Zwischenzeit hat eine Vielzahl von Vereinbarungen, die auf unterschiedlichen Ebenen getroffen worden sind, zu einem unübersichtlichen Konglomerat an Regelungen geführt. Verhaltensvereinbarungen sind teilweise unklar formuliert. Über die Form, wie sie angewendet und umgesetzt werden sollen, gibt es Auffassungsunterschiede. Teilweise können geltende Regelungen (z. B. Rauchen) praktisch nicht durchgesetzt werden. 

Ziel war es deshalb, eine zeitgemäße Hausordnung zu entwickeln, die einen Beitrag zu einem für positiven Schulklima leistet. Sie soll von allen Schulpartnern (LehrerInnen, SchülerInnen, Eltern) akzeptiert und mitgetragen werden. 

Für sensible Bereiche (Pünktlichkeit, Ordnung im Schulbereich, Raucherregelung, Umgang mit Handys, MP3-Playern und Notebooks) suchten wir nach Regelungen, die einerseits dem pädagogischen Auftrag der Schule gerecht werden, andererseits aber auch praktikabel sind. 

In den Diskussionsprozess einbezogen werden sollten vor allem auch die SchülerInnen. Denn nur wenn Regelungen auch bei SchülerInnen Akzeptanz finden, können sie ein konstruktiver Beitrag zur Schulkultur sein. 

Regelungen sind nur wirksam, wenn sie auch durchgesetzt werden können. Aus diesem Grund erarbeiteten die Mitglieder der Arbeitsgruppe einen Vorschlag für einen Maßnahmenkatalog, mit dem auf Verstöße gegen die Hausordnung in transparenter und verbindlicher Weise reagiert werden kann. Dabei sollen pädagogische Gesichtspunkte (Lernprozess) im Vordergrund stehen. Dieser Maßnahmenkatalog wurde als integrativer Teil der Hausordnung mitbeschlossen. Kern des Maßnahmenkatalog ist ein pädagogisches "Stufenmodell. 

Zeitschiene

Die Arbeitsgruppe startet mit ihrer Arbeit im Dezember 2010. (Arbeitsbesprechung 13. 12. 2010)

Bis Ende Dezember 2010 gibt es für die einzelnen Themenbereiche konkrete Fromulierungsvorschläge, die von den LehrerInnen begutachtet und diskutiert werden sollen. Daraus soll ein erster Entwurf (Rohkonzept) für eine neue Hausordnung entstehen. 

Sobald ein Rohkonzept vorliegt, gibt es ausführliche Gespräche mit den SchülerInnen und den ElternvertreterInnen. 

Die neue Hausordnung wird am 20.6.2011 dem Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) zur Genehmigung vorgelegt und tritt mit dem Schuljahr 2011/12 in Kraft. 

Im November SJ 2011 wird die Raucherregelung (Platz) adaptiert. 

Im Februar 2012 wird in einer Konferenz der LehrerInnen (23. 2.) das Stufenmodell kritisch reflektiert. Grundsätzlich wird das Stufenmodell positiv gesehen. Im Hinblick auf einzelne Formulierungen (Warnstufen) sind Adaptionen notwendig, die auf der einen Seite Freiraum für die Anpassung an konkrete Problemsituationen ermöglichen, auf der anderen Seite aber Sicherheit durch klare Leitlinien geben.l  


Hausordnung 

In einer Abstimmung im Anschluss an die Pädagogische Konferenz vom 24. 5. 2011 wurde der HO-Entwurf einschließlich Raucherregelung von einem großen Teil der LehrerInnen angenommen worden. Damit war der Weg für einen Beschluss im SGA frei sein. Die HO konnte dann mit Beginn des Schuljahres 2011/12 in Kraft treten.

Die Implementierung und Umsetzung wird durch eine Reihe begleitender Maßnahmen unterstützt. Im SJ 2011/12 sollen Erfahren gesammelt und die Hausordnung in Punkten, die sich nicht bewähren, angepasst werden. Deshalb kann es - jeweils auf der Grundlage von SGA-Beschlüssen - zu Adaptionen kommen. 

Die wichtigsten Neuerungen sind: